AGB's

Hotel-Pension "Eden" u. Kosmetik-Institut "Eden",
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
   Hotel-Pension Eden


 1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Vermittlung sowie für die  Erstellung touristischer Leistungen. Nach Ihnen
     allein richtet sich der Inhalt dieses Auftrages, soweit vorstehend nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist. Dies gilt auch
     dann, wenn Ihre Auftragsbestätigung bzw. Ihr Bestätigungsschreiben anders lautende Allgemeine Geschäftsbedingungen enthält,
     die im Widerspruch zu diesem Auftrag und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen stehen. Sie werden nicht
     Vertragsbestandteil und zwar selbst dann nicht, wenn wir der Auftragsbestätigung  bzw. dem Bestätigungsschreiben nicht
     ausdrücklich widersprechen.

 2. Änderungen und Ergänzungen dieses Auftrages einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur  wirksam , wenn
     sie schriftlich erfolgen.

 3. Für Buchungsaufträge gelten folgende Abbestellungsfristen:
      - bis 22 Tage vor Ankunft = vollständige Abbestellung möglich.
         Danach ist der Gast verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertragliche Leistungen den vereinbarten Preis zu zahlen,
         abzüglich der vom Gastgeber ersparten Aufwendungen.
     Für Übernachtung und Frühstück     = 80 %
     Für Übernachtung und Halbpension = 70 %
     Für Übernachtung und Vollpension  = 60 %

 4. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Räumlichkeiten (Veranstaltung). Sollten vereinbarte
     Räumlichkeiten nicht verfügbar sein, so ist der Vermittler verpflichtet, sich um gleichwertigen Ersatz im Hause oder in anderen
     Objekten zu bemühen.

 5. Die ausgezeichneten Preise sind Inklusivpreise und verstehen sich einschließlich Bedienungsgeld und Umsatzsteuer
     (Mehrwertsteuer). Änderungen des anteiligen Mehrwertsteuersatzes gehen  unbeachtet des Zeitpunktes des Vertragsabschlusses
     zu Lasten des Auftraggebers.

 6. Überschreitet der Zeitpunkt zwischen Vertragsabschluss und Leistungserstellung 180 Tage, so behält sich das Hotel das Recht    
     vor, Preisänderungen mit vorheriger Ankündigung vorzunehmen..

 7. Eine von der Vereinbarung abweichende Nutzung der vom Gast überlassenen Räume berechtigt den Vermittler zur fristlosen
     Lösung des Vertragsverhältnisses, ohne dass hierdurch der Anspruch auf das vereinbarte Entgelt gemindert wird.

 8. Wird der Vermittler durch höhere Gewalt oder Streik in der Erfüllung seiner Leistungen behindert, so  kann hieraus keine
     Schadensersatzpflicht abgeleitet werden. Jedoch ist der Vermittler dem   Auftraggeber verpflichtet, sich um die anderweitige
     Beschaffung gleichwertiger Leistungen zu bemühen.

 9. Rechte aus diesem Vertrag dürfen Sie ohne vorherige schriftliche Zustimmung durch uns nicht an  Dritte abtreten oder verpfänden.
     Die Pflichten aus diesem Auftrag müssen Sie persönlich erfüllen. Eine Übertragung auf Dritte ist ohne unsere vorherige schriftliche
     Zustimmung unzulässig.

10.Das Hotel tritt bei Vermittlung von Reisen gegenüber Leistungspartnern oder Kunden grundsätzlich  nie als Veranstalter, sondern
     lediglich als Vermittler auf. Vertragspartner sind stets Kunde und Leistungspartner.

11.Erfüllungsort für sämtliche Rechte und Pflichten aus diesem Auftrag ist Bad Pyrmont, es sei denn,  dass in diesem etwas anderes
     ausdrücklich schriftlich bestimmt worden ist.

12.Gerichtsstand für alle Streitigkeiten über das Zustandekommen und die Erfüllung dieses Vertrages  ist Hameln,  soweit es sich um
     Verträge mit Vollkaufleuten handelt. 

13.Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen
     Bestimmungen gültig. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine andere zu  ersetzen, die dem  wirtschaflichen Sinn der  ungültigen
     Bestimmung entspricht.

     Seit dem 1. Mai 2000 gilt das Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen.
     Danach gerät ein Kunde automatisch in Verzug, wenn er einer Geldforderung 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung
     nicht nachkommt. Außerdem werden die Verzugszinsen von bisher 3,42 % auf  8,42 % pro Jahr erhöht.
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Letzte Änderung: 22. April 2008